Die steirische Wohnraumoffensive startet am 1. September 2024 und bringt neue, leistbare Wohnungen und höhere Eigenheimförderungen für die gesamte Steiermark. Die insbesondere durch deutlich gestiegene Bau- und Finanzierungskosten geänderten Rahmenbedingungen haben akute Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Die Bautätigkeit hat stark abgenommen, was bei einer nach wie vor steigenden Nachfrage durch Bevölkerungswachstum und einem Strukturwandel mittel- und langfristig auch zu einer Verknappung des Angebots an leistbaren Wohnimmobilien führen kann. Die Steiermärkische Landesregierung hat daher mit einer Reihe an Maßnahmen reagiert und die Steiermark damit in zahlreichen Bereichen an die österreichweite Spitze in der Wohnbaupolitik geführt.
„Wir machen das Wohnen für die Steirerinnen und Steirer leistbarer! Wir haben umfangreiche Maßnahmen nicht nur gegen die Teuerungen insgesamt, sondern vor allem auch für leistbares Wohnen auf den Weg gebracht. Mit unserer Wohnraumoffensive gehen wir auch jetzt österreichweit wieder voran. Dabei ist es uns wichtig, Wohnen nicht nur urban zu denken, sondern von der Eigenheim- bis zur Sanierungsförderung auch leistbaren Wohnraum in den steirischen Regionen zu unterstützen. Egal ob Miete oder Eigentum – es geht um ein Zuhause für die Steirerinnen und Steirer – den Ort zum ,Daheim‘ sein. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das in der Steiermark wieder leistbarer wird”, so Landeshauptmann Christopher Drexler.
„Die steirische Wohnraumoffensive umfasst vielseitige Maßnahmen und Förderungen, die für tausende Steirerinnen und Steirer von großer Bedeutung sind. Es freut mich sehr, dass wir durch den Geschossbauturbo den gemeinnützigen Wohnbau in der Steiermark wieder zum Leben erwecken. Dadurch gelingt es uns in den nächsten Jahren tausende hochwertige und vor allem leistbare Wohnungen zu schaffen. Unsere Wohnraumoffensive zeigt einmal mehr, dass wir als Landesregierung unsere Verantwortung wahrnehmen und auf der Seite der Steirerinnen und Steirer stehen”, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.
Mit der „großen steirischen Wohnraumoffensive” investiert das Land Steiermark knapp 300 Millionen Euro in leistbaren, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum. Dadurch sollen die bestehenden Förderungen nach dem Motto „Leistbar, nachhaltig, hochwertig” erweitert, ergänzt und verbessert werden.
„Die neue Wohnraumoffensive ergänzt und erweitert die Unterstützung des Landes in allen Belangen rund ums Thema Wohnen und soll gerade jungen Familien wieder Eigentum ermöglichen. Ab dem 1. September gibt es dafür günstige Landesdarlehen von bis zu 200.000 Euro und einen Jungfamilienbonus von bis zu 10.000 Euro. Damit steuern wir den negativen Effekten der KIM-VO entgegen und bieten vielfältige Unterstützung für Eigenheime, denn die eigenen vier Wände sind nicht nur ein Wohntraum, sondern auch eine Perspektive, eine Motivation und eine Absicherung im Alter”, sagt Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer.
Neben den Attraktivierungen der Eigenheim- und Jungfamilienförderung gibt es künftig auch neue Sonderförderungen zur Errichtung zusätzlicher Miet- und Eigentumswohnungen sowie für thermische Sanierungen.
„Wir zünden den Geschoßbauturbo! Mit der Reform unserer Förderprogramme reagieren wir auf die steigenden Bau- und Finanzierungskosten. Unser Ziel ist es, den mehrgeschossigen Wohnbau nachhaltig voranzutreiben und gleichzeitig Mieten bezahlbar zu halten. Die Umsetzung von 5.500 neuen geförderten Wohnungen in den nächsten zwei Jahren wird maßgeblich dazu beitragen, die Wohnsituation vieler Menschen in der Steiermark zu verbessern. Auch die Sorgen der Menschen, die sich mühsam ein kleines Haus gebaut haben, sind uns nicht egal. Mit ‘Sanieren für Alle’ werden notwendige Sanierungen bis zu 100 Prozent gefördert, sodass auch einkommensschwache Haushalte keine kalten Winter fürchten müssen”, sagt Klubobmann Hannes Schwarz.
Die fünf Maßnahmen der Wohnraumoffensive
Maßnahme 1: Jungfamilien-Bonus
Wir möchten junge Familien dabei unterstützen, sich etwas aufzubauen. Die bestehende Förderung „Hausstandsgründung von Jungfamilien″ wird daher im Sinne einer Attraktivierung und Vereinfachung umfassend reformiert. Bisher besteht diese Förderung in Form von mehrjährigen Zinsenzuschüssen für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit in der Gesamthöhe von 1.069 Euro bis maximal 6.366 Euro.
Künftig wird es vom Land Steiermark einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer Einmalzahlung geben. Wer als Jungfamilie (mindestens ein/e Ehepartner/in unter 35 Jahre und beide unter 40 Jahre) bzw. deren gleichgestellter Familienformen erstmals die für die Familie erforderlichen Wohnräume und für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände erwirbt, kann den Jungfamilien-Bonus beanspruchen. Die Hausstandsgründung darf grundsätzlich nicht länger als ein Jahr zurückliegen und kann für Miet- und Eigentumsobjekte gleichermaßen in Anspruch genommen werden.
Die derzeit durchaus komplexe Förderausgestaltung wird auf zwei Förderkategorien je nach finanziellem Aufwand vereinfacht:
Bei einem Aufwand bis 100.000 Euro (zum Beispiel Bodenverlegung, Küche, Einrichtungsgegenstände) erhält man einen einmaligen Förderungsbeitrag in der Höhe von 4.000 Euro.
Bei einem Aufwand über 100.000 Euro (zum Beispiel für den Kauf einer Eigentumswohnung) erhält man einen einmaligen Förderungsbeitrag in der Höhe von 10.000 Euro.
Bei einem Aufwand bis 100.000 Euro entfällt künftig das Erfordernis eines Bankdarlehens. Diese Förderung als Einmalzahlung bietet nicht nur eine unmittelbare finanzielle Unterstützung beim im Leben junger Menschen großen Projekt der erstmaligen Hausstandsgründung, sondern unterstützt auch im Hinblick auf die strengen Anforderungen der KIM-VO.
Maßnahme 2: Eigenheimförderung
Die Eigenheimförderung wird deutlich attraktiviert und im Sinne eines boden- und ressourcenschonenden Bauens erweitert. Künftig stellt das Land Steiermark nicht mehr nur für die Neuerrichtung eines Eigenheimes, sondern auch für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes deutlich höhere Landesdarlehen, nämlich bis zu 200.000 Euro, zur Verfügung.
Im Vergleich zum bestehenden Modell der Eigenheimförderung werden somit die möglichen Darlehensbeträge massiv erhöht, wobei bodenschonende und ökologische Maßnahmen besonders begünstigt werden. Bei Neuerrichtungen muss mindestens eine Maßnahme aus dem neuen Anreizsystem erfüllt werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes können sowohl das Landesdarlehen als auch die attraktiven Sanierungsförderungen in Anspruch genommen werden.
Das Landesdarlehen wird zudem auf ein gestaffeltes Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit und damit niedrigeren Annuitäten umgestellt. Die Verzinsung beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent p.a. und steigt auf maximal 1,5 Prozent p.a. in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.
Maßnahme 3: Geschoßbauturbo
Um das Angebot an leistbaren Wohnungen in der Steiermark weiter zu erhöhen und damit auch Mieten günstiger zu machen, werden mit dem Geschoßbauturbo – neben und mit den gleichen Förderkonditionen der erst unlängst zukunftsfit reformierten Geschoßbauförderung – zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau errichtet. Damit werden in den nächsten zweieinhalb Jahren insgesamt mehr als 5.500 neue geförderte Miet-, Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption in der Steiermark auf den Weg gebracht, welche nicht nur leistbar, sondern auch ökologisch und hochwertig sind.
Maßnahme 4: Sanieren für Alle
Steirerinnen und Steirer mit niedrigen Haushaltseinkommen (unterstes Einkommensdrittel) werden für die thermische Sanierung ihres Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses über die neue Sonderförderung „Sanieren für Alle” mit einer Sanierungsförderung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Damit wollen wir allen Steirerinnen und Steirern die Möglichkeit geben, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und Monat für Monat Energiekosten einzusparen. Mit dieser vorerst bis Ende 2025 befristeten Sonderförderung sollen neben den bestehenden Sanierungsförderungen rund 750 Eigenheime zusätzlich klimafit saniert werden.
Maßnahme 5: Sonderförderung für thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau
Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzlich 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden. Wie Erfahrungswerte aus ähnlichen Sonderförderprogrammen der Vergangenheit zeigen, reduziert sich dadurch der Energiebedarf einer Wohnung massiv und spart den Mieterinnen und Mietern bares Geld bei der Betriebskostenabrechnung.