Land Steiermark informiert über Nationalratswahl

In der Steiermark sind 951.113 Personen wahlberechtigt

Am 29. September 2024 sind alleine in der Steiermark 951.113 Personen aufgerufen, einen neuen Nationalrat zu wählen. Nachfolgend Informationen zum Ablauf der Nationalratswahl:

Wahlberechtigt sind

  • Steirerinnen und Steirer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz einer Gemeinde geführt werden und
  • Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die auf Antrag in die Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen wurden (insgesamt 8.769 in der Steiermark)

Insgesamt stellen sich in der Steiermark 11 wahlwerbende Parteien der Wahl:

ÖVP          Karl Nehammer – Die Volkspartei

SPÖ          Sozialdemokratische Partei Österreichs

FPÖ          Freiheitliche Partei Österreichs

GRÜNE     Die Grünen – Die Grüne Alternative

NEOS        NEOS – Die Reformkraft für dein neues Österreich

BIER         Die Bierpartei

KPÖ          Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus

GAZA        Liste GAZA – Stimmen gegen den Völkermord

LMP          Liste Madeleine Petrovic

MFG          MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte

KEINE       Keine von denen

Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7:00 und 8:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. In der Stadt Graz werden die Wahllokale generell von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet sein. Informationen zur Wahl finden Sie im Internet unter  www.wahlen.steiermark.at.

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde durch die wahlberechtigte Person selbst (keine Stellvertretung – auch nicht durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter – möglich) folgendermaßen beantragt werden:

  • Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2024) oder bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024), 12:00 Uhr, wenn eine Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.
  • Mündlich (persönlich) bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September), 12:00 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Beim mündlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl 2024 ist die Identität durch ein Dokument glaubhaft zu machen.

Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bestehen sodann verschiedene Möglichkeiten:

  • Sofortige Stimmabgabe im zuständigen Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben („Quasi-Vorwahltage”). Für diesen Fall ist von der Gemeinde vor Ort eine Wahlzelle oder ein abgetrennter Raum oder Bereich, wo die wahlberechtigte Person unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel ausfüllen kann, bereitgestellt. Nach erfolgter Stimmabgabe ist die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben.
  • Stimmabgabe mittels Briefwahl:
    Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe in jeder Bezirkswahlbehörde oder in jedem Wahllokal in Österreich.
  • Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
    Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die wahlberechtigte Person nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal in Österreich ihre oder seine Stimme abgeben.

Neu: Der größte Teil der Briefwahl-Wahlkarten wird wie bei der EU-Wahl bereits am Wahltag auf Gemeindeebene ausgezählt (bisher: Bezirkswahlbehörden).

Ein geringerer Anteil an Wahlkarten wird am Montag, dem 30. September, ab 9:00 Uhr, durch die Bezirkswahlbehörden und der verbleibende Rest am Donnerstag, dem 3. Oktober 2024 durch die Landeswahlbehörde ausgezählt.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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