Dobl-Zwaring. – Mittwochnachmittag, 30. Oktober 2024, geriet der selbst gebaute Speicher einer Photovoltaikanlage in Brand. Verletzt wurde niemand.
Gegen 14.40 Uhr wurden Einsatzkräfte zu einem Einfamilienhaus nach Muttendorf gerufen, nachdem dort ein Brand ausgebrochen war. Der Vater des 47-jährigen Hausbesitzers wartete bereits auf das Eintreffen der Einsatzkräfte, nachdem sich sein Sohn auf Urlaub befand. 30 Einsatzkräfte der Feuerwehren Dobl und Zwaring konnten die Brandquelle rasch im Keller des Hauses lokalisieren und die starke Rauch- bzw. Rußentwicklung unter Kontrolle bringen. Wie sich herausstellte, geriet der selbst gebaute Speicher für die Photovoltaikanlage in Brand. Dabei dürften Batterie und Wechselrichter aufgrund einer Überladung geschmolzen sein. Eine Elektrofirma sorgte in der Folge für die fachgerechte Sicherung der Anlage. Menschen oder Tiere befanden sich zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Haus. Verletzt wurde niemand. Die Schadenshöhe ist bislang nicht bekannt.
Bundesligaspiel SK Puntigamer STURM Graz – SK Rapid: Errichtung eines Sicherheitsbereiches
Steiermark: Am Samstag, 02. November 2024, findet um 17:00 Uhr das Fußballspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen SK Rapid statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt für den Zeitraum vom 02. November 2024, 13:00 Uhr bis 02. November 2024, 22:00 Uhr.
Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 02.11.2024, von 13.00 bis 22.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.
Fußgänger von Pkw erfasst
Graz, Bezirk St. Leonhard. – Mittwochmittag, 30. Oktober 2024, wurde ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn von einem Pkw erfasst und schwer verletzt.
Gegen 12:10 Uhr war ein 76-jähriger Grazer mit seinem Pkw auf der Leonhardstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts unterwegs. Er wollte die Kreuzungen Leonhardstraße – Lessinggasse und Leonhardstraße – Schillerstraße – Lichtenfelsgasse in gerader Richtung überqueren. Zur gleichen Zeit wollte ein 32-jähriger Fußgänger, ebenfalls aus Graz, die Fahrbahn der Leonhardstraße, von der Schillerstraße kommend in Richtung Lichtenfelsgasse, überqueren. Als er sich bereits am Zebrastreifen befand wurde er vom Pkw des 76-Jährigen erfasst und schwer verletzt.
Nach der Erstversorgung wurde der Fußgänger ins LKH Graz eingeliefert.