Im Rahmen eines Pressegespräches erläuterten Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl und Professor für Raumplanung Arthur Kanonier den „Kommunalen Bodenschutzplan” des Gemeindebundes aus fachlicher Perspektive. Der „Kommunale Bodenschutzplan” wurde in den letzten Monaten vom Gemeindebund gemeinsam mit seinen Landesverbänden intensiv diskutiert und vom Bundesvorstand im September beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen drehen sich um den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden, effiziente Innenentwicklung, steuerliche Anreize und Förderungen, sowie Bewusstseinsbildung. „Wir sagen ganz klar: Wir wollen Boden sparen und die Vorschläge im Bodenschutzplan sind für uns eine wichtige Verhandlungsgrundlage für anstehende Regierungsverhandlungen”, erklärt Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl.
Raumplaner Arthur Kanonier von der TU Wien würdigte den „Kommunalen Bodenschutzplan” des Gemeindebundes: „Wenn die Vertreter von 2.093 lokalen Raumplanungsbehörden ein klares Bekenntnis zum verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Boden abgeben und gemeinsame Maßnahmen formulieren, ist das ein mutiger und wichtiger Schritt am Weg nach vorne.” Für wesentlich erachtet Kanonier die Instrumente für Rückwidmung und Mobilisierung von nicht bebautem Bauland oder leerstehenden Immobilien: „Wir müssen die Fehler aus der Vergangenheit korrigieren, und dafür brauchen die Gemeinden auch praktikable Maßnahmen.” Gleichzeitig mahnt er auch eine breitere öffentliche Debatte über die Raumordnung ein: „Die Debatte um die 2,5-Hektar-Grenze verkürzt allzu oft die Komplexität des Themas und überlagert damit auch die breite Debatte über raumordnungspolitische Maßnahmen.”
Für Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl ist klar, dass der Gemeindebund weiter die öffentliche Debatte suchen wird. Die Gemeinden brauchen weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten für die lokale Entwicklung. Gleichzeitig appelliert Präsident Pressl aber auch an die Verantwortung der Eigentümer: „Jede Eigentümerin, jeder Eigentümer hat die Verantwortung mit seinem Besitz verantwortungsbewusst umzugehen. Das bedeutet auch, dass nicht bebaute gewidmete Grundstücke und leerstehende Häuser auch entwickelt und nicht gehortet werden sollten.” Er sagt daher auch: „Das Grundbuch darf kein Sparbuch sein. Aus meiner Sicht ist es eine falsche Entwicklung, wenn Grundstücke nicht bebaut werden, weil sie zur Wertsteigerung zurückgehalten werden!”
Der „Kommunale Bodenschutzplan” des Gemeindebundes wurde an die Parlamentsparteien und die Bundesländer übermittelt.