Europarat entscheidet über die Senkung des Schutzstatus für Wölfe – Ausseer Deklaration als konstruktiver Vorschlag für alle Beteiligten!

Die im Mai dieses Jahres in Bad Aussee auf breiter nationaler und internationaler Basis verabschiedete „Ausseer Deklaration“ des Vereins „Wolfstop Europe“ beschreibt, auf Basis einer europäischen Studie aus 2017 zum günstigen Erhaltungszustand, wie eine europäische Großraubtierpolitik zum Wohle aller Beteiligten aussehen kann. Sie stellt für den Europarat einen konstruktiven Vorschlag für alle Beteiligten dar.

Die Eckdaten

Festlegung einer Wolfsbestands-Obergrenze

Jeder Nationalstaat orientiert sich bei der Festlegung seiner Wolfsbestands- Obergrenze an der Vorgabe von 1 Wolfsrudel pro 11.000km². Dividiert man die Staatsfläche durch 11.000 ergibt dies die Wolfsrudel-Obergrenze.

Festlegung von Wolfszonen

Die flächendeckende und unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen ist gemäß der Entwicklung und den Erfahrungen der letzten Jahre untragbar. Die Festlegung, in welchen Zonen und Gebieten die Wölfe geduldet sind liegt in der Kompetenz des jeweiligen Nationalstaates. Dieser legt gemäß seinen vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten die Lebensräume für Wölfe fest. Nicht beweidete Nationalparkgebiete, große geschlossene Waldgebiete, große nicht bewohnte und bewirtschaftete Gebiete sowie nicht beweidete Truppenübungsplätze erweisen sich aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre als geeignete Wolfszonen. In diesen Zonen erfolgt die Bejagung nur im Rahmen des Managementplans.

Festlegung der Zonen in denen sich Wölfe nicht aufhalten dürfen (Null-

Toleranz)

Alle Gebiete, namentlich Siedlungs- Erholungs- und Tourismusgebiete, in denen Menschen leben und arbeiten sowie Weide- und Almgebiete in denen Nutztiere gehalten werden sind wolfsfrei zu halten. Die Wölfe sind durch die Nulltoleranz in diesen Gebieten so scheu zu halten, dass sie diese meiden. Durchlaufende scheue und nicht auffällige Wölfe werden geduldet. Durchziehende oder abwandernde Wölfe aus einem Rudel werden solange sie keinen Schaden anrichten geduldet. Eine Bejagung dieser Wölfe erfolgt nur dann, wenn sie gegenüber von Menschen ein einmaliges gefährliches oder gegenüber von Nutztieren ein einmaliges schädliches Verhalten zeigen. Dadurch wird die Vermehrung von Wölfen mit schädlichem oder gefährlichem Verhalten verhindert.

Flächenbedarf für Wolfs-Zonen

Der Flächenbedarf für die Zonen in denen Wölfe leben können soll 2% des Staatgebietes nicht überschreiten.

Festlegung der Regulierungsmodalitäten

Die Regulierung im Rahmen des nationalen Managementplanes erfolgt nach dem Vorbild Schweiz in der Zeit vom 1. September bis 31. Jänner des Folgejahres. Zudem kann die Regulierung auch während der Sommermonate bei signifikanten Schäden an Nutztieren oder Gefährdungen von Menschen vorgenommen werden. Um den Gentransfer zum Erhalt der genetischen Vielfalt zu unterstützen oder Problemrudel durch unauffällige Rudel zu ersetzen, ist auch die Entnahme ganzer Rudel vorgesehen. Bei unmittelbaren Angriffen auf Nutztierherden oder auf Menschen wird analog dem Vorbild Frankreich der Verteidigungsabschuss eingeführt.

Die Regulierung und der Verteidigungsabschuss werden von den nationalen Jagdorganen koordiniert und sichergestellt. Weitere fachmännische Unterstützung durch die Jägerschaft oder weitere Einsatztruppen liegen in der Verantwortung der Jagdorgane.

Professionelles Monitoring

Jeder Nationalstaat richtet ein professionelles und transnationales Monitoring unter Einbindung der Wolfsbeauftragten, der Jägerschaft, der Landwirte sowie der Zivilbevölkerung ein. Die Monitoring-Stelle ist interdisziplinär zu besetzen (Wildbiologie, Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Wirtschaft, Kommunale

Verwaltung, ….).

Wolfstop Europe Präsident Gerhard Fallent überzeugt: „Dieser Vorschlag stellt eine präzise Handlungsanleitung dar, der Schäden und Risiken stark reduziert und eine nachhaltige Koexistenz mit Augenmaß und Vernunft möglich macht!“

Die Europäische Union hat mit ihrem Ratsbeschluss im Herbst, den strengen Schutz von Wölfen zu senken, einen ersten Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Nun ist der Europarat am Zug. Zwischen 2. und 6. Dezember tagt der „Ständige Ausschuss des Europarates“. Er wird eine Entscheidung bezüglich der Senkung des Schutzstatus für Wölfe im Rahmen der „Berner Konvention“ treffen. Sollte eine Zweidrittelmehrheit zustande kommen, wird der Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert. Wolfstop Europe Präsident Gerhard Fallent überzeugt: „Wir haben mit unserer „Ausseer Deklaration“ einen konstruktiven Vorschlag erarbeitet und diesen auch dem Europarat übermittelt. Wir gehen davon aus, dass angesichts der dramatischen Entwicklung und der vielen Zwischenfälle – nun auch gegen Kinder und Alte – die notwendige Mehrheit zustande kommen wird“, ist Fallent zuversichtlich.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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