Keine Beanstandungen bei der Wasserversorgung. Landes-Förderungen für Störfallplanungen und Grundwasserschutz tadellos

Der Wasserversorgung in der Steiermark widmete sich der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch in seiner jüngsten Prüfung. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Versorgungssicherheit gelegt. Diese ist aus Sicht der Prüfer im Wesentlichen gegeben. Auch bei diversen Förderprogrammen gab es keine Beanstandungen.

Über Rohrleitungen im Gesamtausmaß von 16.000 Kilometern wird die steirische Bevölkerung mit Wasser versorgt. Nur zehn Prozent davon erhält das Trinkwasser über private Einzelwasserversorgungsanlagen, alle anderen aus gemeinnützigen und öffentlich strukturierten Einrichtungen. Bei der Berechnung des Wasserbedarfs wird grundsätzlich zwischen den Ressourcen Grundwasser und Oberflächenwasser unterschieden. Letzteres wird überwiegend für die Industrie verwendet, etwa als Kühlwasser, aber auch für in Landwirtschaft (für Bewässerungen) oder im Tourismus (für Beschneiungen) herangezogen. Der Großteil des Grundwassers hingegen kommt der Bevölkerung als Trink- und Brauchwasser zugute.

Eine Abschätzung der Grundwasserneubildung bis 2050 verheißt eine sechsprozentige Verringerung im Vergleich zum Jahr 2012 – und das bei steigendem Grundwasserbedarf. Dieser Einschätzung folgt der Landesrechnungshof jedoch nicht, welcher der Ansicht ist, dass der Bedarf der Industrie zu hoch angesetzt sei. Daher sollten die Datensätze für den künftigen Bedarf angepasst bzw. richtiggestellt werden.

Derzeit werden über 70 % des Wasserleitungsnetzes in digitaler Form dargestellt. Die Aktualität der Daten variiert dabei. Doch ist die vollständige digitale Erfassung des gesamten Netzes in der Steiermark für einen Gesamtüberblick der Wasserversorgungsinfrastruktur unerlässlich. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, die eine regelmäßige Aktualisierung des digitalen Leitungskatasters durch die jeweilige Wasserversorgungseinrichtung sicherstellen.

Zum Grundwasserschutz gibt es unterschiedliche Maßnahmen wie etwa Schutz- und Schongebiete. Diese ergeben derzeit eine Fläche von rund 1670 Quadratkilometern und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung des Trinkwassers. Projekte zur Störfallplanung, ein Instrument zur langfristigen Erhöhung der Versorgungssicherheit, werden vom Land gefördert – eine Überprüfung von Fördermaßnahmen ergab keinerlei Mängel. Und auch das Ziel, artesische Brunnenanlagen in einen technisch bzw. rechtlich einwandfreien Zustand zu bringen oder fachkundig rückzubauen, wird von einem Förderprogramm des Landes begleitet.

Der Prüfbericht sowie weitere Informationen sind auf der Website http:/www.lrh.steiermark.ath veröffentlicht und abrufbar.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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