Weißkirchen in Steiermark, Bezirk Murtal. – Ein 83-jähriger Mann kam am Mittwochnachmittag, 22. Jänner 2025, bei Forstarbeiten tödlich ums Leben.
Der Mann aus dem Bezirk Murtal war am Nachmittag alleine in seinem Wald mit Forstarbeiten beschäftigt. Dabei zog er Holzstämme mit einer Seilwinde, die am Heck seines Traktors angebracht war, über einen Abhang auf den Forstweg. Während der Arbeiten dürfte sich eine Kette am Bedienungshebel der Seilwinde verfangen haben. Dadurch konnte der 83-Jährige die Seilwinde offenbar nicht mehr rechtzeitig stoppen. In der Folge wurde er von den Holzstämmen zwischen der Seilwinde und dem Traktorheck eingeklemmt und erlitt tödliche Verletzungen.
Eine Angehörige fand den Verunglückten kurze Zeit später und alarmierte umgehend die Einsatzkräfte. Der Notarzt des alarmierten Rettungshubschraubers C17 konnte jedoch nur noch den Tod des Mannes feststellen. Bei den ersten Erhebungen der Polizei ergaben sich keine Hinweise auf einen technischen Defekt oder ein Fremdverschulden. Einsatzkräfte der Feuerwehren Weißkirchen und Obdach unterstützten bei den Bergungsarbeiten.
Skifahrer tödlich verunglückt
Oberwölz, Bezirk Murtal. – Ein 50-jähriger Skiurlauber verunglückte am Mittwochnachmittag, 22. Jänner 2025, im Skigebiet Lachtal abseits der Piste tödlich. Nach dem vorerst abgängigen Urlauber war bereits eine Suchaktion eingeleitet worden. Einsatzkräfte konnten den Mann jedoch nur mehr tot bergen.
Gemeinsam mit einer ganzen Gruppe an Freunden und Verwandten war der 50-Jährige aus dem Bezirk Mistelbach/NÖ die vergangenen Tage im Skigebiet Lachtal auf Urlaub. Laut Angaben eines Freundes war er am gestrigen Nachmittag alleine mit seinen Alpinskiern im Skigebiet unterwegs. Als er jedoch um 16.00 Uhr nicht zum vereinbarten Treffpunkt kam, alarmierten seine Freunde die Polizei. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Vermisste zuletzt kurz nach 13.00 Uhr mit der Moralmbahn eine Bergfahrt unternommen hatte. Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei, Bergrettung und der Liftgesellschaft starteten in der Folge eine groß angelegte Suchaktion im alpinen Gelände. Auch ein Polizeihubschrauber sowie zwei Drohnenpiloten unterstützten die Suchmaßnahmen.
Leblos aufgefunden
Gegen 19.40 Uhr entdeckten Alpinpolizisten und ein Bergretter den 50-Jährigen abseits der Piste Nr. 6 in einem Rinnsal liegend. Der Mann war bereits leblos. Sofort eingeleitete Reanimationsmaßnahmen unter Einsatz eines Defibrillators konnten dem Niederösterreicher jedoch nicht mehr helfen. Ein Notarzt stellte schließlich den Tod des Mannes fest. Hinweise auf ein Fremdverschulden konnten nicht festgestellt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft den Leichnam zur Beerdigung freigab. Aufgrund der unklaren Todesursache regte ein Gemeindearzt eine sanitätspolizeiliche Obduktion an.
Brand eines Nebengebäudes
Mureck, Bezirk Südoststeiermark. – Aus bislang unbekannter Ursache geriet in der Nacht auf Donnerstag, 23. Jänner 2025, ein Nebengebäude in Brand. Verletzt wurde niemand.
Gegen 02:20 Uhr wurde eine 68-Jährige im Wohnhaus durch lautes Knistern wach. Als sie aus dem Fenster blickte, sah sie, dass das Nebengebäude in Vollbrand stand. Sogleich weckte sie ihren Gatten, der in der Folge die Feuerwehr verständigte. Einsatzkräfte der Feuerwehren Weixelbaum, Gosdorf und Ratschendorf löschten den Brand. Verletzt wurde niemand.
Durch das Feuer brannte das Nebengebäude, welches zum größten Teil aus Holz bestand, komplett nieder. Durch die Hitze wurden auch Styroporverkleidungen und Rollos am Wohnhaus beschädigt. Weiters wurden der neben dem Gebäude abgestellte Anhänger sowie ein Pkw leicht beschädigt.
Der entstandene Schaden sowie die Brandursache sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Fußgängerin von Pkw erfasst
Graz, Bezirk Liebenau. – Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einer 76-jährigen Fußgängerin Mittwochnachmittag, 22. Jänner 2025, wurde die Fußgängerin schwer verletzt.
Gegen 17:10 Uhr war eine 36-jährige Slowenin, wohnhaft in Graz, mit einem Pkw auf der Raiffeisenstraße in südliche Richtung unterwegs. Sie wollte die Kreuzung mit der Ulrich-Lichtensteingasse in gerader Richtung überqueren. Laut eigenen Angaben dürfte sie dabei eine 76-jährige Deutsche, die am Schutzweg die Fahrbahn überqueren wollte, übersehen haben. Es kam zur Kollision, wodurch die Fußgängerin schwer verletzt wurde. Sie wurde nach der Erstversorgung ins LKH Graz eingeliefert.
Akademikerball 2025: Platzverbot verordnet
Graz, Bezirk Innere Stadt. – In Zusammenhang mit dem Akademikerball in Graz hat die örtliche Sicherheitsbehörde ein Platzverbot (§ 36 SPG) für kommenden Samstag, 25. Jänner 2025, verordnet. Auch eine Versammlung wurde für diesen Abend in der Innenstadt angezeigt. Mit Sperren ist zu rechnen.
Am 25. Jänner 2025 findet der Grazer Akademikerball wieder im Grazer Congress statt. In diesen Zusammenhang ging auch die Anzeige eines geplanten Versammlungsmarsches ordnungsgemäß bei der Sicherheitsbehörde ein. Untersagungsgründe lagen bislang nicht vor.
Der Marsch wird mit Start um 17.00 Uhr vom Mariahilferplatz via Lendkai – Erzherzog Johann Brücke – Neutorgasse – Joanneumring, Am Eisernen Tor – Herrengasse zum Hauptplatz (Ankunft ca. 17.45 Uhr) führen.
Die Behörde hat für den Bereich rund um den Grazer Congress ein Platzverbot gemäß § 36 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ab 16:00 Uhr erlassen, das hiermit öffentlich verlautbart wird. Das Platzverbot gilt, solange es Sicherheitsbedenken von Seiten der Behörde gibt.
Folgender Bereich ist von dem Platzverbot betroffen: Die Albrechtgasse entlang der Hauskante von der Einmündung zum Andreas-Hofer-Platz bis zur Schmiedgasse Nr. 2, die Schmiedgasse der Hauskante entlang der Fahrbahn bis zur östlichen Hausecke der Landhausgasse samt Gehsteig, die Landhausgasse von der östlichen Hausecke bis zur Landhausgasse Nr. 7 Ecke Joanneumsviertel, (die Fahrbahn querend) die Landhausasse Nr. 16 entlang der Hauskante bis zum Andreas-Hofer-Platz.
Die steirische Polizei bereitet sich mit zahlreichen Einsatzkräften unterschiedlicher Einheiten auf einen dementsprechenden Einsatz vor. Dabei soll sowohl die störungsfreie Abhaltung der Veranstaltung als auch das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet sein.