Tödlicher Verkehrsunfall. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

St. Nikolai im Sausal, Bezirk Leibnitz.- Mittwochabend, 26. Februar 2025, kam es zu einem folgenschweren Verkehrsunfall bei dem ein Menschen ums Leben kam.

Aus bislang ungeklärter Ursache verlor gegen 21:00 Uhr, ein 37-jähriger Autolenker aus dem Raum Leibnitz die Kontrolle über seinen Pkw. Auf einer schmalen, regennassen Gemeindestraße kam der Mann von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum. In weiterer Folge überschlug sich das Fahrzeug, rutschte eine steil abfallende Wiese hinab und kam nach etwa 30 Meter zum Stillstand.

Trotz des entschlossenen Einschreitens der ersteintreffenden Kräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettung, verstarb der Mann aufgrund seiner schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle.

Bundesligaspiel Grazer AK 1902 – FK Austria Wien am 01.03.2025: Errichtung eines Sicherheitsbereiches

Graz. – Am Samstag, 1. März 2025, findet um 17.00 Uhr, das Bundesligaspiel Grazer AK 1902 gegen FK Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt am 1. März 2025, von 13.00 bis 22.00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 01.03.2025, von 13.00 bis  22.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Bildhinweis (© LPD Stmk)

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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