Bundesregierung stoppt Familiennachzug
Österreich war in den vergangenen Jahren mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen – insbesondere aus Syrien und Afghanistan – konfrontiert. Die hohe Anzahl an Schutzgewährungen brachte für Österreich eine weitere große Herausforderung mit sich: den verstärkten Familiennachzug von schutzberechtigten Personen. Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen einen gravierenden Anstieg: Allein im Jahr 2023 erfolgten 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen. In beiden Jahren war der Großteil minderjährig und schulpflichtig.
Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme sind begrenzt. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen dadurch bereits überschritten. Dies wird vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar und spürbar und würde, ohne weitergehende Maßnahmen, den sozialen Frieden in Österreich gefährden. Es war somit dringend geboten Schritte zu setzen: Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich den Familiennachzug stoppt.
Die Bundesregierung hat im Ministerrat beschlossen:
- Dass wir alle notwendigen Schritte auf europäischer Ebene setzen und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH die nationalrechtlichen Regelungen anpassen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen und so die öffentliche Ordnung sicherzustellen.
- Dass die zuständigen Regierungsmitglieder dem Innenminister all jene Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen, die die gegebene Situation und mögliche Prognosen in den jeweiligen Systemen widerspiegeln.
- Dass künftig – aufbauend auf dem bestehenden Integrationsmonitoring – ein Integrationsbarometer erarbeitet wird, das die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme (u. a. Inneres, Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohnen, Arbeitsmarkt, Wirtschaft sowie demographische Parameter) und diesbezügliche Belastungen abbildet.
Bundesregierung schnürt Entlastungspaket für Klein- und Mittelunternehmen
Österreich ist ein Land der der Klein- und Mittelbetriebe. Sie sind das Rückgrat des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Arbeitsplatz für knapp zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 160 Mrd. Euro im Jahr tragen sie ganz erheblich zur heimischen Wirtschaftsleistung und unserer Wettbewerbsfähigkeit bei.
Mit dem Mittelstandspaket sorgen wir für eine Entlastung genau dieser Unternehmen, sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze und kurbeln den Konjunkturmotor insgesamt wieder an.
Gerade vor dem Hintergrund einer durchaus herausfordernden konjunkturellen Situation war es uns als Bundesregierung wichtig, schnell für eine erste spürbare Entlastung und konkrete Verbesserungen für die heimische Wirtschaft zu sorgen. Mit den heute im Ministerrat beschlossenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen gehen wir den ersten Schritt in Richtung einer erfolgreichen Zukunft unseres heimischen Wirtschaftsstandorts.
Das im Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket enthält folgende Maßnahmen:
1. Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten
Klein- und Mittelbetriebe sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können. Deshalb wird die Grenze für die Basispauschalierung angehoben: 2025 auf 320.000 Euro (13,5 %), 2026 auf 420.000 Euro (15 %). Das bedeutet weniger Bürokratie, weniger Verwaltungsaufwand und eine spürbare Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe
2. Abschaffung der Belegausdruckpflicht
Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung”), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen so bald als möglich abgeschafft.
3. NoVA-Befreiung für Transporter
Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 1. Juli 2025 von der NoVA befreit. Diese Fahrzeuge werden daher auf einen Schlag spürbar günstiger.
4. Genehmigungsbeschleunigung
Aufsetzung eines Prozesses im Laufe des Jahres, um Beschleunigungen im Bereich Energie- und Betriebsanlagenrechts sowie bei Unternehmensgründungen umzusetzen.
5. Bürokratiebremse
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse und zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten – dazu wird eine zentrale Anlaufstelle im Staatssekretariat des Außenministeriums geschaffen. Zur Vorbereitung des jährlichen Bürokratieberichts wird außerdem ein strukturierter Prozess etabliert, der das Ziel hat, Unternehmen und Bevölkerung nachhaltig von unnötiger Bürokratie und Doppelgleisigkeiten zu befreien. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der einheitlichen Vollziehung von Bundesgesetzen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu forcieren. Zusätzlich werden nationale und europäische Berichtspflichten systematisch analysiert, um mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.
Presseaussendung Bundeskanzleramt
