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LR Kornhäusl fordert fixe Medizinstudienplätze

Gewidmete Medizin-Studienplätze für die Steiermark ausgeschrieben

Graz (14. März 2025).- Auch für das Studienjahr 2025/26 haben die Bundesländer die Möglichkeit, Medizin-Studienplätze für das öffentliche Interesse zu widmen. Für die Steiermark bedeutet das, dass von den 364 Studienplätzen für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz acht für das Land Steiermark gewidmet sind. Diese Studienplätze sind somit Studierenden vorbehalten, die sich verpflichten, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zehn Jahre in der Steiermark entweder in den Spitälern oder als Amtsärztinnen und Amtsärzte zu arbeiten. Somit ergänzen die gewidmeten Studienplätze das Netz von Unterstützungsleistungen und Ausbildungsplätzen für jene Studierenden, die sich für eine gewisse Dauer zur Arbeit im steirischen Gesundheitswesen verpflichten. „Als Arzt und als Landesrat kann ich nur allen Medizin-Interessierten raten, sich zu bewerben, denn wir haben in der Steiermark ein attraktives Angebot an ärztlichen Tätigkeiten, das wir in den nächsten Jahren noch weiter verbessern wollen. Ich lade alle Interessierten ein, sich für einen dieser Studienplätze zu bewerben”, so Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl.

Kornhäusl fordert Fixplätze für die Steiermark
Mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das steirische Gesundheitswesen zu gewinnen, ist eines der vordringlichsten Ziele von Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl. „Wir brauchen mehr Ärzte für die Steiermark, daher fordern wir als Landesregierung 20 fixe Studienplätze für die Steiermark! Wir wollen diese im Sinne der öffentlichen Gesundheitsversorgung im Land selbst an jene Interessierten vergeben können, die sich verpflichten, für einen gewissen Zeitraum für die Steirerinnen und Steirer da zu sein”, unterstreicht Kornhäusl die steirische Forderung nach einer Adaptierung des bestehenden Systems. Die nun ausgeschriebenen gewidmeten Studienplätze an der Med Uni Graz sind zwar ein Mosaikstein auf dem Weg zu mehr Personal für das steirische Gesundheitswesen, aber nicht die ideale Lösung. „Wie das letzte Jahr gezeigt hat, bietet das aktuelle Modell der gewidmeten Studienplätze für das Land auch bei vielen Interessenten keine Sicherheit, dass diese Plätze auch tatsächlich besetzt werden können. Daher braucht es eine Änderung!”

Das Land Steiermark als attraktiver Arbeitgeber für Amtsärzte
Das Land Steiermark ist bestrebt, mehr Amtsärztinnen und Amtsärzte für den Landesdienst zu gewinnen. Daher können sich interessierte Studierende auch für die zukünftige Tätigkeit als Amtsärztin bzw. Amtsarzt bewerben.

Landeshauptmann Mario Kunasek in seiner Funktion als Personalreferent: „Unser oberstes Ziel ist es, den Ärztemangel in der Steiermark zu bekämpfen, um Patienten flächendeckend bestmöglich versorgen zu können. Wir wollen Schritt für Schritt weitere positive Impulse setzen. Gut ausgebildetes Personal, das unserem Bundesland erhalten bleibt, dient dem Wohle aller Steirer.”

Perspektiven in der KAGes
Auch die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) sieht in den gewidmeten Studienplätzen eine wertvolle Möglichkeit, engagierte junge Medizinerinnen und Mediziner für das steirische Gesundheitswesen zu gewinnen.

„Junge Medizinerinnen und Mediziner finden in der KAGes ein professionelles und stabiles Umfeld vor, das ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Fähigkeiten gezielt weiterzuentwickeln. Unser klares Ziel ist es, langfristige Perspektiven zu schaffen und die nächste Generation von Ärztinnen und Ärzten mit attraktiven Karrierechancen und bestmöglicher Unterstützung zu fördern. Wer sich für einen gewidmeten Studienplatz entscheidet, legt den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft”, betont KAGes-Vorstandsvorsitzender Gerhard Stark.

Die wichtigsten Fragen & Antworten:

  • Wie viele Studienplätze stehen heuer an der Med Uni Graz zur Verfügung?
    Insgesamt stehen für das Studienjahr 2025/2026 364 Plätze für Humanmedizin zur Verfügung.
  • Davon sind wieviele Studienplätze für das Land Steiermark gewidmet?
    Für das Studium der Humanmedizin stehen acht gewidmete Quotenstudienplätze an der Med Uni Graz zur Verfügung.
  • Welche Verpflichtungen geht man ein?
    Wer einen dieser Studienplätze möchte, muss sich dazu verpflichten, nach dem Studium und der absolvierten Ausbildung entweder zum Allgemeinmediziner/zur Allgemeinmedizinerin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin zehn Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst als Amtsarzt/Amtsärztin oder in einem der Mangelsonderfächer in der KAGes zu arbeiten.
  • Welche Vorteile haben die Bewerberinnen und Bewerber?
    Die Bewerberinnen und Bewerber haben zwei große Vorteile: Zum einen bekommen sie einen Quotenplatz für das Studium der Humanmedizin und zum anderen auch eine finanzielle Unterstützung während des Studiums.
  • Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
    Es gibt eine monatliche Unterstützung in der Höhe von 1.035 Euro brutto 14-mal pro Jahr (Urlaubs + Weihnachtsgeld) für die volle Dauer des Studiums (sechs Jahre).  Außerdem ist die/der Bewerber/Bewerberin für den vollen Zeitraum bei der Sozialversicherung angemeldet und hat dadurch vollen Versicherungsschutz (Unfall-, Krankenversicherung). Alle Zeiten sind pensionswirksam, d.h. die volle Studiendauer wird für den Pensionsanspruch voll berücksichtigt.
  • Was passiert mit jenen, die den Vertrag nicht erfüllen (z.B. Studienabbruch)? 
    Die Konsequenz bei vorzeitigem Abbruch bzw. Nich-Erfüllen der vertraglichen Mindestverpflichtung ist eine Vertragsstrafe im Ausmaß von maximal 150.000 Euro (abnehmend mit der Dauer der Beschäftigung)
  • Wo muss ich mich anmelden?
    Man muss sich bis 31. März 2025 zum Aufnahmeverfahren für Humanmedizin bei der Med Uni Graz – unter Angabe der Beantragung eines Quotenplatzes – anmelden. Zusätzlich muss man sich entweder bis 20. April 2025 beim Karriereportal der KAGes (für die Arbeit in der öffentlichen Krankenversorgung) oder bis 31. März 2025 bei der Personalabteilung des Landes Steiermark (für die Arbeit als Amtsarzt/Amtsärztin) bewerben.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1.      Positives Ergebnis im Auswahl- /Bewerbungsgespräch
2.      Vertragsabschluss mit dem Land Steiermark bzw. mit der KAGes
3.      Testergebnis beim Aufnahmetest für die Med Uni Graz unter den besten 25 % aller Bewerbungen (gesamt)
4.      Testergebnis unter den besten acht aller Bewerberinnen und Bewerber für einen Quotenplatz

  • Wie sehen die vertraglichen Verpflichtungen im Detail aus?
    Nach der Beendigung des Studiums wird zuerst die Basisausbildung und anschließend jene zum Allgemeinmediziner/zur Allgemeinmedizinerin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin bei der KAGes absolviert. Danach ist man verpflichtet für den Verpflichtungszeitraum von 10 Jahren als Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner bzw. als Fachärztin/Facharzt in einem Mangelfach bei der KAGes bzw. als Amtsärztin/Amtsarzt im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Steiermark zu arbeiten.
  • Wo kann ich mich informieren?
    Beim Karriereportal der KAGes, dem Ärzteservice der KAGes ( https://www.kages.at/aerztinnenausbildung) bzw. beim Referat Gesundheitsrecht der Abteilung 8 des Landes Steiermark (Link zur Ausschreibung:  https://jobs.stmk.gv.at/Job/2187)
  • Muss man sich zuerst für den Aufnahmetest anmelden, oder zuerst bei der A5 bzw. bei der KAGes melden?
    Idealerweise erledigt man beides gleichzeitig, die Reihenfolge ist aber grundsätzlich egal. Wichtig ist aber, dass man bei der Anmeldung zum Med Uni Graz-Aufnahmetest das Interesse an den steirischen Quotenstudienplätzen bekannt gibt. Das ist bei der Anmeldung möglich. Sollte die Anmeldung bereits erfolgt sein, kann das Interesse bis Ende März nachgemeldet werden.
  • Kann ich mir den Standort bzw. das Mangelfach aussuchen? Habe ich ein Mitspracherecht?
    Ja, bei beiden Themen besteht ein Mitspracherecht. Es kann aus einer von der KAGes aufgrund Bedarfs erstellten Liste eine Wahl getroffen werden.
  • Wer entscheidet, wer die Plätze bekommt?
    Ob man einen Platz bekommt, ist ausschließlich vom individuellen Ergebnis des Aufnahmetests abhängig.
Landeshauptmann Mario Kunasek und Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (r.) 
Bild der beiden Politiker im Landhaushof
© Land Steiermark/ Binder

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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