Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

Ilztal, Bezirk Weiz. – Donnerstagabend, 17. April 2025, kam es auf der B54 zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lkw samt Anhänger und einem Pkw. Vier Personen wurden verletzt, eine davon schwer.

Gegen 19:00 Uhr geriet ein 43-jähriger Lkw-Lenker aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld mit seinem Sattelkraftfahrzeug auf der B54 in Höhe Straßenkilometer 102,750 ins Schleudern. In weiterer Folge kollidierte der Anhänger mit einem entgegenkommenden Pkw, gelenkt von einem 17-jährigen, aus dem Bezirk Weiz. Der Pkw wurde in den Straßengraben geschleudert, der Lkw samt Anhänger stürzte in den angrenzenden Wald.

Der 17-jährige Pkw-Lenker erlitt schwere Verletzungen und wurde mit dem Notarzthubschrauber C 12 in die Kinderklinik des LKH Graz geflogen. Zwei 16-jährige Mitfahrerinnen im Pkw wurden unbestimmten Grades verletzt und vom Roten Kreuz ins LKH Graz gebracht. Der Lkw-Lenker wurde vermutlich leicht verletzt und ins LKH Weiz eingeliefert.

An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die B54 war im Unfallbereich bis 20:35 Uhr gesperrt, eine großräumige Umleitung wurde eingerichtet. Die Bergungsarbeiten dauerten bis in die Abendstunden an. Die Erhebungen zum genauen Unfallhergang sind im Gange.

Nachbarschaftsstreit führte zur Festnahme

Fohnsdorf, Bezirk Murtal. – Mittwochabend, 16. April 2025, kam es zwischen zwei Nachbarn zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Ein 36-jähriger Mann wurde festgenommen.

Gegen 19:30 Uhr gerieten ein 36-jähriger Mann und sein 48-jähriger Nachbar bei einem Mehrparteienhaus in Fohnsdorf in Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung versetzte der 36-Jährige seinem Nachbarn einen Faustschlag gegen den Kopf, wodurch dieser zu Boden ging. In weiterer Folge forderte der Tatverdächtige den am Boden liegenden Mann in aggressiver Weise zur Herausgabe seines Mobiltelefons auf und versetzte ihm mehrere Tritte gegen den Körper. Dabei prallte das Opfer mit dem Hinterkopf gegen einen in der Nähe des Vorfalls abgestellten Anhänger.

Der 48-Jährige erlitt Verletzungen im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes und wurde in das LKH Judenburg gebracht.

Die Staatsanwaltschaft Leoben ordnete die Festnahme des 36-jährigen Tatverdächtigen an. Er wurde am Donnerstag, 17. April 2025 in die Justizanstalt Leoben eingeliefert. Gegen den Mann wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Bundesligaspiel SK Puntigamer Sturm – FC Blau Weiß Linz

Graz, Steiermark.- Am kommenden Sonntag, 20. April 2025, findet um 14.30 Uhr das Fußballspiel Sturm Graz gegen Blau Weiß Linz statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt für den Zeitraum von 11.30 bis 19.00 Uhr

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 20.04.2025, von 11.30 bis  19.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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