Preisbehörde folgt vorliegendem Gutachten und wird den Höchstpreis für die Fernwärme in der Stadt Graz mit 1. Oktober um 20,13 Prozent senken
Die Fernwärmepreise der Stadt Graz unterliegen der behördlichen Preisbestimmung nach dem Preisgesetz 1992. Betroffen davon ist sowohl der Fernwärme-Abgabepreis von der Energie Steiermark an die Energie Graz als auch der Fernwärmepreis der Energie Graz an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Zuständigkeit für die Entscheidung in diesem Verfahren wurde per Delegierungsbescheiden aus den Jahren 1991 und 1992 vom Wirtschaftsminister auf den Landeshauptmann übertragen. Die Abteilung 3 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vollzieht das Preisgesetz.
Nach dem Preisgesetz sind volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise festzulegen. Diese sind volkswirtschaftlich gerechtfertigt, wenn sie sowohl den bei der Erzeugung und im Vertrieb oder bei der Erbringung der Leistung jeweils bestehenden volkswirtschaftlichen Verhältnissen als auch der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbraucher oder Leistungsempfänger bestmöglich entsprechen.
Verfahren
Im Mai 2024 wurde, nach zahlreichen Terminen zur Preisüberwachung im Jahr 2023 bzw. im Frühjahr 2024, von Amts wegen, ein preisbehördliches Verfahren zur Neufestsetzung der Fernwärmepreise der Stadt Graz eingeleitet und in diesem Verfahren wieder eine nichtamtliche Sachverständige bestellt. Ziel dieses Verfahrens war es, den Fernwärmepreis der Energie Graz GmbH (EGG) und den Abgabepreis der Energie Steiermark Wärme GmbH (ESWG) mit Beginn der Heizperiode 2024/2025, sohin mit 1.10.2024, zu senken.
Das Gutachten liegt vor und bringt folgendes Ergebnis:
Fernwärme-Arbeitspreis der EGG (Energie Graz GmbH)
Im Gutachten wird festgehalten, dass, vor dem Hintergrund der Senkung des Fernwärme-Abgabepreises der ESWG an die EGG (die EGG bezieht rund 70 Prozent der Fernwärme von der ESWG), der volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preis in einer Bandbreite von 12,7 cent/kWh bis 13 cent/kWh liegt.
Die Preisbehörde wird den im Gutachten angeführten Argumenten für die untere Grenze der Bandbreite folgen und den Preis mit 12,7 cent/kWh festsetzen.
Damit wird der mit Wirkung vom 1.12.2022 behördlich bestimmte Höchstpreis von 15,9 ct/kWh um 20,13 Prozent gesenkt.
Das bedeutet für einen durchschnittlichen Fernwärme-Haushalt mit einem Verbrauch von rd. 7500 kWh/Jahr eine Ersparnis von rund 300 Euro im Jahr.
Die beiden Gutachten wurden der ESWG, der EGG und den anhörungsberechtigten Interessensvertretern (AK, WK, LWK) am Montag 23.9. übermittelt und am Mittwoch den 25.9. eine Gutachtenserörterung mit den Obgenannten und der Sachverständigen durchgeführt. Bis heute 10 Uhr hatten die beiden Unternehmen sowie die Anhörungsberechtigten zudem die Möglichkeit, schriftlich zum Gutachten Stellung zu beziehen. Die eingelangten Stellungnahmen werden nun – soweit relevant – in die Bescheide eingearbeitet. Die Erlassung des Bescheides erfolgt am Montag 30.9., sodass die Preissenkung mit 1.10. in Kraft treten kann.
Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Die Teuerungen der letzten Jahre haben die Steirerinnen und Steirer stark belastet. Aufgrund des extrem gestiegenen Gaspreises sind auch die Fernwärmepreise in Graz um ein Vielfaches angestiegen. Als Landesregierung haben wir Maßnahmen gesetzt, damit das Leben für die Steirerinnen und Steirer weiter leistbar bleibt – von der Verdoppelung des Heizkostenzuschusses über den 400 Euro-Wohnkostenzuschuss und den Steiermark-Bonus bis hin zum Wohnbonus und zahlreichen weiteren Maßnahmen für ein leistbares Wohnen. Es ist gut, wichtig und richtig, dass die Fernwärmepreise – pünktlich zu Beginn der Heizsaison – weiter gesenkt werden können. Das ist der nächste Schritt zur Bekämpfung der Teuerungen und wir sind froh, dass er jetzt endlich möglich geworden ist. Dieser Trend zu niedrigeren Preisen muss weiter fortgesetzt werden.″
Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang setzen abschließend – angesichts erster ‚Erfolgsmeldungen′ einzelner politischer Parteien und Akteure, die noch vor Abschluss des Verfahrens veröffentlicht wurden, einen Appell: „Wir plädieren an die politischen Parteien – insbesondere an jene in Regierungsverantwortung – ein behördliches Preisverfahren nicht weiter für den Versuch zu nutzen, politisches Kapital zu schlagen. In den letzten Wochen wurde ein fundiertes Gutachten von einer nichtamtlichen Sachverständigen erstellt, in dem die volkswirtschaftlichen Gegebenheiten genau abgewogen wurden. Die Preisbehörde beim Land Steiermark folgt der Einschätzung aus diesem unabhängigen Gutachten. Das ist der einzige Weg Rechtssicherheit für die Kundinnen und Kunden zu erreichen. Die Senkung des Höchstpreises für die Fernwärme in Graz um 20,13 Prozent ist ein wichtiger und guter Schritt. Sie basiert auf der Experteneinschätzung, die völlig unbeeinflusst von politischen Zurufen – und zwar sowohl von Seiten der Landesregierung als auch von Seiten der Opposition – erstellt wurde. Ein Wettrennen darum, wer den meisten Druck gemacht hat, ist daher wahlkampfbedingtes Geplänkel, das wir ablehnen, weil es keinem einzigen Fernwärmekunden etwas bringt. Eine zusätzliche und nachhaltige Preissenkung für die Fernwärmekunden in Graz würde eine dringend gebotene und vom Landesrechnungshof empfohlene Zusammenführung der Fernwärmesparten von Energie Steiermark und Energie Graz bringen. Die Bemühungen der Energie Steiermark dazu wurden bereits im vergangenen Jahr von der Stadt Graz ohne inhaltliche Begründung nicht unterstützt. Das wäre im Gegensatz zum behördlichen Preisverfahren ein Projekt, das von den politischen Verantwortungsträgern in Land und Stadt entschieden und umgesetzt werden kann. Es ist daher unverständlich, warum die Stadt Graz sich gegen diese Möglichkeit zur nachhaltigen Kostensenkung für die Fernwärmekunden stellt.″
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Preisfestsetzung durch die Behörde um einen Höchstpreis handelt. Das heißt, die Energieunternehmen – damit auch die Energie Graz (Mehrheitseigentümerin Holding Graz), die die Fernwärme an die Endkunden verkauft – können den Preis jederzeit niedriger ansetzen.