Graz, Steiermark.- Am Sonntag, 27. Oktober 2024, findet um 14:30 Uhr das Fußballspiel GAK 1902 gegen den SK Rapid Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt für den Zeitraum vom 27. Oktober 2024, 10 Uhr, bis 27. Oktober 2024, 19 Uhr.
Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 27.10.2024, von 10.00 bis 27.10.2024, 19.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.
GRAZER DERBY
Schwere Körperverletzung durch unbekannten Täter
Graz, Bezirk Liebenau. – Ein 49-jähriger Zuschauer wurde beim Grazer Stadtderby, 19. Oktober 2024, von einem anderen Zuschauer gestoßen und schwer verletzt. Die Polizei ersucht um einen Zeugenaufruf.
Der 49-Jährige aus dem Bezirk Graz-Umgebung war als Zuschauer beim Grazer Derby im Sektor 25 (oberer Bereich) anwesend. Gegen 17:45 Uhr wurde er von einem anderen, derzeit unbekannten Zuschauer von hinten gestoßen, so dass er mehrere Sitzreihen nach unten fiel und mit dem Brustkorb auf einer Metalllehne aufschlug. Der Mann erlitt dadurch schwere Verletzungen und musste im Krankenhaus stationär behandelt werden.
Trotz Sichtung von Videomaterial konnte der unbekannte Täter bislang nicht ausgeforscht werden.
Täterbeschreibung:
Männlich, circa 40 – 45 Jahre alt, Ziegenbart, dunkle Haare mit Zopf, stärkere Statur, bekleidet war er mit einem dunklen Pullover und einem braunen Mantel.
Zeugen des Vorfalls werden ersucht, sich mit dem Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Graz unter 059133/653437 oder per Mail unter spk-st-graz-kr-fb4@polizei.gv.at in Verbindung zu setzen.