Tankwagen aus dem Verkehr gezogen// Bei Jagdunfall verletzt. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

A2, Edelschrott.- Polizisten zogen einen Tankwagen aus dem Verkehr und wendeten so eine Gefahr für Menschen und die Umwelt ab.

Vor einigen Tagen wurde von Polizisten der Landesverkehrsabteilung, Fachbereich Gefahrengut, ein polnischer Tankwagen kontrolliert, welcher fast 24 Tonnen einer ätzenden Flüssigkeit (Chlorit Lösung) geladen hatte. Der ätzende Stoff hätte von Italien nach Polen transportiert werden sollen. Im Zuge der Kontrolle konnte von den Gefahrgutkontrollorganen festgestellt werden, dass der verwendete Tank für den beförderten Inhalt nicht geeignet und somit nicht zugelassen war. Für die Beförderung dieses Stoffes wäre ein spezieller Tank vorgeschrieben gewesen.

Da eine sichere Beförderung mit diesem Tank somit nicht gewährleistet war, wurde an Ort und Stelle die Weiterfahrt aus Sicherheitsgründen untersagt und die zuständige Bezirkshauptmannschaft Voitsberg als Behörde verständigt. Diese ordnete die vorübergehende Untersagung der Beförderung an. Somit durfte das Tankfahrzeug bis zur Behebung der Mängel nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der polnischen Spedition gelang es mehrere Tage lang nicht, einen geeigneten Tank für den Transport zu organisieren. Die Behörde verfügte anschließend, dass der komplette Inhalt des Tankwagens in einem aufwendigen Vorgang in geeignete Behältnisse umgefüllt werden musste.

Dies wurde, um Gefährdungen von Personen und Umwelt auszuschließen, am Betriebsgelände einer bekannten steirischen Firma, unter anderem bekannt für Müllentsorgung, durchgeführt. Anschließend musste auch das leere Tankfahrzeug fachgerecht gereinigt werden, da leere ungereinigte Tankfahrzeuge weiterhin als Gefahrguttransporte anzusehen sind. Erst als alles den Vorschriften entsprach, durfte der Transport, nach einer Woche Stillstand und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, weitergeführt werden. Der Lenker und die polnische Spedition werden an die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg angezeigt.

Bei Jagdunfall verletzt

Feldbach, Bezirk Südoststeiermark. – Im Rahmen einer Niederwildjagd bzw. bei der Abgabe eines sogenannten „Fangschusses“ erlitt ein 41-Jähriger Samstagmittag, 23. November 2024, leichte Schussverletzungen. Der Mann konnte bereits wieder in häusliche Pflege entlassen werden.

Gegen 11.00 Uhr wurden Polizisten in ein Waldstück im Bereich Höflach gerufen, nachdem es dort zu einem Jagdunfall gekommen sei. Wie die folgenden Ermittlungen ergaben, war ein 69-Jähriger aus dem Bezirk Südoststeiermark bei einer Niederwildjagd zu Gast. Dabei stellte er sich nach erfolgter Einweisung gemeinsam mit anderen Jägern in einer Linie am Rand eines Waldstückes nahe der L242/Leitersdorferstraße auf. Als Jagdkollegen in der Folge durch laute Zurufe auf ein offensichtlich krankes Rehwild aufmerksam machten, beabsichtigte der 69-Jährige das Wild eigenen Angaben zufolge mit einem gezielten Fangschuss aus einer Entfernung von etwa 20 Metern von seinem Leid zu erlösen. Dabei dürften Teile der Schrotmunition auch den 41-jährigen Jungjäger im Bereich der Hüfte, des Oberbauches und des Oberschenkels getroffen haben. Er soll trotz oranger Warnhaube im abschüssigen Gelände kaum ersichtlich gewesen sein.

Gemeinsam mit weiteren Jägern leistete der 69-Jährige sofort Erste Hilfe und begleitete den Verletzten zur nahegelegenen Straße. Einsatzkräfte vom Roten Kreuz sowie ein Notarzt sorgten in der Folge für die medizinische Versorgung und brachten den stets ansprechbaren 41-Jährigen ins LKH Oststeiermark nach Feldbach. Dort wurde der Mann ambulant behandelt und konnte bereits wieder in häusliche Pflege entlassen werden. Der 69-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme zerknirscht und bedauerte den aus seiner Sicht unentschuldbaren Vorfall mehrmals, der seiner Ansicht nach trotz Einhaltung aller Regeln und Sicherheitsbestimmungen passiert sei.

Der 69-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Graz nach Abschluss der Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung angezeigt.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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