Menschenmassen im Elektronikfachhandel, Rabattschlachten online, Preissturz im Sekundentakt – diese Bilder kursieren jährlich an Black Friday und Cyber Monday durch die nationalen und internationalen Medien. Der letzte Freitag im November ist der bekannteste und mitunter umsatzstärkste Aktionstag im Handel. Vorsicht ist geboten, denn die aggressiv propagierten Angebote müssen nicht zwingend die besten sein. Johanna Pichler, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), warnt vor psychologischen Tricks und verrät, wie Konsument:innen sich vor Fake-Shops und -Preisen schützen können.
Rund 300 Euro geben Konsument:innen in Österreich am Black Friday im Schnitt aus. Gekauft wird zehnmal so viel wie an anderen Tagen, am liebsten über das Smartphone. Dem Handel beschert das mehrere Millionen Euro Umsatz – den Konsument:innen jedoch nicht immer zwingend den besten Deal. Hohe Rabatte oder stetig sinkende Stückzahlen können zum unüberlegten Spontankauf verleiten. „Wir gehen davon aus, dass diese Behauptungen größtenteils unrichtig und damit auch verboten sind und lediglich den psychologischen Kaufdruck erhöhen sollen“, erläutert Pichler. Die Juristin empfiehlt, „Ruhe zu bewahren und zu überlegen, ob man die Sache wirklich braucht. Wenn ja, empfiehlt es sich, einen Preisvergleich über Vergleichsplattformen durchzuführen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein gutes Angebot handelt.”
Tückischer Onlinehandel
Zu den meistverkauften Produkten an Black Friday und Cyber Monday zählen Kleidung, Elektronik, Schuhe und Kosmetika. Konsument:innen, die vordergründig online einkaufen, sollten wachsam sein. Das Einkauferlebnis im Internet birgt viele Gefahren. Besonders vor Fakeshops ist Vorsicht geboten. Betrügerische Online-Shops nutzen die “Kaufrausch-Tage” und locken mit angeblichen Schnäppchen. Johanna Pichler rät dazu, folgende Fragen vor dem Kauf zu klären: „Mit wem schließe ich überhaupt einen Vertrag ab? Hat dieses Unternehmen ein Impressum? Wo sitzt das Unternehmen? Und welche Erfahrungswerte gibt es dazu?“. Auch die angebotene Zahlungsmethode kann ein Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers sein. „Wird lediglich Vorkasse angeboten, besser: Finger weg! Wir raten allgemein dazu, eine Zahlungsmethode zu verwenden, die gegebenenfalls eine Rückbuchung zulässt, wie PayPal oder Kreditkarte“, so Pichler weiter.
Recht auf Rücktritt
War alle Vorsicht vergebens, der Kauf getätigt und Reue stellt sich ein, haben Konsument:innen nach wie vor einen gewissen Handlungsspielraum, denn: „Beim Online-Kauf hat man auch bei Rabatt-Ware das Recht binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings umfasst das Rücktrittsrecht nicht alle Produkte, wie beispielsweise Event- oder Flugtickets“, betont Pichler. „Im Geschäft bieten auch einige Händler freiwillig die Möglichkeit zum Umtausch oder zur Rückgabe. Reduzierte Ware ist allerdings meist davon ausgenommen.” Käufe auf Zwang an Black Friday oder Cyber Monday zu erledigen, gilt es allenfalls zu vermeiden. Eine durchschnittliche branchenunabhängige Ersparnis am Black Friday von 4 Prozent verdeutlicht, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung an besagten Aktionstagen nicht zu Gunsten der Konsument:innen ausfällt.