LH Mario Kunasek und LH-Stv. Manuela Khom bei Abschluss der ersten Regierungsklausur in Seggau.
Seggauberg (1. Februar 2025).- Die zweitägige Regierungsklausur der steirischen Landesregierung fand heute Mittag (1.2.2025) in Seggauberg ihren Abschluss. Im Zuge der Pressekonferenz gaben Landeshauptmann Mario Kunasek und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom einen Überblick über die gemeinsam erarbeiteten Schwerpunkte und die breite Themenpalette der nächsten Vorhaben. Konkret präsentierte man Leuchtturmprojekte für die Steiermark und definierte sieben Leitprojekte als Forderungen an die neue Bundesregierung.
Landeshauptmann Mario Kunasek: „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, sehr rasch ein gutes Regierungsprogramm zu beschließen und dementsprechend erste wesentliche Leuchtturmprojekte auf den Weg zu bringen. Die Herausforderungen für die Länder sind in diesen Zeiten unbestritten groß. Durch Einnahmeneinbrüche und Schadensereignisse wird der Rechnungsabschluss des Vorjahres um 400 Millionen Euro schlechter ausfallen. Da es unser erklärtes Ziel ist, im Jahr 2025 unter einer Milliarde Euro Defizit zu bleiben und das Budget mittelfristig bis 2030 zu konsolidieren, braucht es Maßnahmen auf der Einnahmenseite, aber auch ausgabenseitig werden wir Förderungen auf ihre Effizienz und Treffsicherheit überprüfen.″
Anlässlich der Beratungen im Rahmen der Regierungsklausur habe man sich auf inhaltliche Eckpunkte für die Steiermark verständigt, so der Landeshauptmann weiter: „Ein wichtiges Thema ist dabei die Überprüfung des derzeit geltenden ‚Luft-Hunderters′. Die Steiermark ist ein Flächenbundesland, viele Menschen sind auf ihr Auto angewiesen. Wir bekennen uns klar zum Individualverkehr und zum Auto, daher werden wir unmittelbar eine faktenbasierte, ergebnisoffene Prüfung starten. Die Autofahrer können nicht die Melkkuh der Nation sein und Strafen können nicht zur Budgetkonsolidierung dienen.″ Auch das Bettelverbot werde man auf den Weg bringen: „Wir haben in der Steiermark aktuell keine entsprechenden Regelungen, wie dies in zahlreichen anderen Bundesländern jedoch bereits der Fall ist. Wir wollen das gewerbsmäßige Betteln sowie das Betteln von Haus zu Haus verbieten und zugleich die Gemeinden ermächtigen, sektorale Bettelverbote zu erlassen″, so LH Kunasek.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: „Die aktuell größte Herausforderung ist die Budgetkonsolidierung, es wird durchaus die eine oder andere Einsparung von Nöten sein. Jedoch wird sich insbesondere auch der Abbau der Bürokratie positiv auf unsere finanzielle Situation auswirken. Die Entbürokratisierung betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern die Menschen in vielen Lebensbereichen. Wir wollen Verwaltungsabläufe straffen, überbordende Regulierungen, die die Verwaltung massiv belasten, müssen aufgehoben werden. Wir werden daher bereits im kommenden Sommer das erste Deregulierungsgesetz auf den Weg bringen und bereiten zugleich auch ein Digitalisierungsgesetz vor, das zusätzlich zur Entbürokratisierung beitragen wird und das wir bis Ende des Jahres beschließen wollen.″ Auch die Bezahlkarte für Asylwerber sei im Rahmen der Klausur ein wichtiges Thema gewesen, so Khom weiter: „Es geht in dieser Frage nicht darum, jenen die Hilfe brauchen, die Hilfe zu verweigern, sondern darum, denjenigen die Hilfe missbrauchen, dies nicht länger zu ermöglichen. Daher werden wir uns an die bundesseitig geplante Bezahlkarte anhängen.″
Zudem setzen Landeshauptmann Mario Kunasek und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom im Rahmen der Pressekonferenz ihre Unterschrift unter sieben weiß-grünen Leitprojekte, die man dem Bund übermitteln werde. Landeshauptmann Mario Kunasek: „Obwohl wir innerhalb unserer landespolitischen Kompetenz unsere Möglichkeiten voll ausschöpfen, braucht es in manchen Bereichen selbstverständlich auch die Bundesregierung. Wir treten daher mit sieben konkreten Leitprojekten an die Bundesregierung heran, darunter unter anderem die Forderung nach Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich für die Länder, die Sicherstellung einer funktionierenden Infrastruktur – Stichwort Ausbau der A9 südlich von Graz –, der Aufwertung der Staatsbürgerschaft sowie der Erhalt und Ausbau des Flughafen Graz.″
Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: „Was den Finanzausgleich betrifft, so ist es für die Steiermark von großer Bedeutung, dass es Veränderungen gibt, da dies massive Auswirkungen auf die Gemeinden hat. Daher fordern wir die umgehende Aufnahme von diesbezüglichen Verhandlungen. Weiters ist mir der Wirtschaftsstandort ein besonderes Anliegen, denn nur wenn die Wirtschaft funktioniert, gibt es auch ausreichende Sicherheit in unserem Land. Deshalb sind wir stolz darauf, dass die Steiermark als Innovationsland in der Europäischen Union ganz vorne steht. Diese Innovationskraft gilt es auch weiterhin zu stärken, dazu braucht es unter anderem die Weiterführung der Forschungsprämie, um Innovation weiterhin möglich zu machen.″ Weitere wichtige Ziele seien auch, dem Ärztemangel durch Aufstockung der Medizinstudien entgegen zu wirken sowie die zunehmende Gewalt an Kindern und Frauen durch gesetzliche Verschärfungen einzudämmen, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Khom abschließend.
Die 7 Leitprojekte
- Verhandlungsstart für einen neuen Finanzausgleich
Für die Bundesländer und Gemeinden stellen ihre Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabga-
ben, die der vertikale und horizontale Finanzausgleich festlegt, wesentliche Einnahmequellen dar.
Da vor allem die Bereiche Gesundheit, Soziales, Pflege und Bildung nachweislich überdurchschnitt-
liche Ausgabensteigerungen aufweisen, jedoch die Einnahmen mit dieser Entwicklung nicht Schritt
halten, hat sich das Finanzierungsverhältnis zwischen den Gebietskörperschaften in den letzten
Jahren zunehmend zu Lasten von Ländern und Gemeinden verschoben.
Die Steiermark und ihre Gemeinden sind hier durch die historisch bedingten Verteilungsschlüssel (Einwohnerzahl und Fixschlüssel für Länderanteile bzw. Einwohneranteil, fixer abgestufter Bevölkerungsschlüssel für Gemeindeanteile) im horizontalen Finanzausgleich zusätzlich benachteiligt.
Nach der Ansicht der Steiermärkischen Landeregierung ist es deshalb notwendig, umgehend mit den Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich 2029–2033 zu beginnen, um rechtzeitig die Grundlagen für einen neuen aufgabenorientierten, den tatsächlichen Bedarf und die Gegebenheiten berücksichtigenden Finanzausgleich zu schaffen. Der Bund muss den Ländern und Gemeinden zukünftig jene Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben benötigen.
Die eklatante Benachteiligung der Gemeinden in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland und Steiermark ist nicht länger hinzunehmen. Ein neuer, aufgabenorientierter Finanzausgleich muss sich hinsichtlich der gewährten Ertragsanteile stärker nach einem einheitlichen Bevölkerungsschlüssel richten. - Maßnahmen zur Stärkung des Standorts
Der Erfolg unseres Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts ist das Fundament, auf dem unser Wohlstand und unsere soziale Sicherheit aufgebaut sind. Durch nationale und internationale Krisen und Fehlentwicklungen hat unser Standort in den letzten Jahren an Attraktivität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit verloren. Dem ist auf allen politischen Ebenen entgegenzuwirken.
Daher tritt die Steiermärkische Landesregierung dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Steiermark zum Wohl der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts zu stärken. Dazu zählen auf Bundesebene im Besonderen:
-Die Weiterführung der Forschungsprämie als bewährtes Mittel, um Innovationen auf betrieblicher
Ebene voranzutreiben
-Überlegungen zur Wiedereinführung einer Investitionsprämie, um die Konjunktur in Österreich wie-
der anzukurbeln
-Die Weiterführung des COMET-Kompetenzzentrenprogrammes und die Bereitstellung der entsprechenden Fördermittel inkl. einer jährlichen Valorisierung
-Die Wiedereinführung der Strompreiskompensation (durchgehend bis 2030) bei gleichzeitiger
Verpflichtung, die finanziellen Mittel für regenerative Energiegewinnung bzw. Energieeffizienz-
maßnahmen einzusetzen
– Die Senkung der Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber
– Eine Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte auf Bundesebene für hochqualifizierte Fachkräfte
nach dem Bedarf der Wirtschaft
– Stärkung der Finanzpolizei in der Steiermark und vermehrte Kontrollen, um Lohn- und Sozialdumping ausländischer (Sub-)Unternehmer zu bekämpfen - Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
Verkehrswege sind die Lebensadern der grünen Mark. Nur ein funktionierendes Straßen- und Schienennetz kann die Anbindung sämtlicher Regionen des Landes an die Ballungszentren sicherstellen. Die
Region südlich von Graz wächst seit vielen Jahren überdurchschnittlich stark, weshalb auch der Verkehr zunimmt. Im Jahr 2019 haben ASFINAG und Verkehrsministerium daher Planungen aufgenommen, um den Ausbau der A9 (Pyhrn Autobahn) zwischen Wildon und Graz auf drei Spuren zu realisieren.
Diese Planungsarbeiten hat die damals zuständige Verkehrsministerin im November 2021 gestoppt. An der Notwendigkeit einer dritten Fahrspur besteht kein Zweifel, wie auch eine Verkehrsuntersuchung der TU-Graz sowie der Trafility GmbH verdeutlichte. Aufgrund der Überlastung wird der Straßenverkehr aktuell von der Autobahn auf das parallel dazu verlaufende Landes- und Gemeindestraßennetz verdrängt. Der A9-Ausbau würde den Durchgangsverkehr zurück auf die Autobahn verlagern und somit eine Entlastung der Landes- und Gemeindestraßen bewirken. Eine dritte Fahrbahn würde vor allem dazu dienen, die Verkehrsstabilität im Gesamtnetz zu erhalten und Nachteile für die betroffenen Gemeinden zu minimieren.
Für die Region Murau bzw. Murtal stellen der Ausbau der S36 von Judenburg nach St. Georgen und
der Lückenschluss nach Kärnten durch den Bau der S37 einen wesentlichen Standortfaktor dar. Beide sind für die Entlastung der Verkehrslage nicht zuletzt im Sinne der Verkehrssicherheit von eminenter Bedeutung.
Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich daher zum
– dreispurigen Ausbau der A9 Pyhrn-Autobahn im Süden von Graz,
– Ausbau der S36 von Judenburg nach St. Georgen ob Judenburg und weiter bis Scheifling,
– Lückenschluss der S 37 nach Kärnten sowie zur Realisierung der A2-Anschlussstellen bei Buch/St. Magdalena (Abfahrt Hartberg Süd), Hart bei Graz und zum Vollanschluss des Knotens Liezen an die A9 Pyhrn-Autobahn. - Aufwertung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Diskussionen über die Aufwertung der österreichischen Staatsbürgerschaft begleiten die steirische
Landespolitik seit Jahren. Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich dazu, dass der Erwerb
der österreichischen Staatsbürgerschaft erst am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses ste-
hen darf. Sämtliche Antragsteller müssen daher die westlichen Werte unseres Landes, die deutsche
Sprache, die Trennung von Religion und Staat, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und viele
andere für einen modernen, demokratischen und säkularen Rechtsstaat selbstverständliche Prinzipien
verinnerlicht haben.
Die Steiermärkische Landesregierung tritt daher dafür ein, auf Bundesebene die notwendigen Maß-
nahmen zu setzen, um
• bereits vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft die Einstellung der antragstellenden Person zu
den Grundwerten eines demokratischen Rechtstaates einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen
sowie
• die Option einer frühzeitigen Einbürgerung nach nur sechs Jahren zu streichen. - Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze
Um den Mehrbedarf an gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten abdecken zu können, bedarf es einer Weiterentwicklung der Ausbildungsmodalitäten. Es braucht eine Aufstockung der Medizinstudienplätze unter Bedachtnahme auf die Kapazitäten der Medizinischen Universität Graz. Dabei ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Kapazitäten in erster Linie angehenden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stehen, die sich zu einer späteren Tätigkeit im öffentlichen Versorgungswesen in der Steiermark verpflichten.
Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich daher dazu, das bestehende System auf Bundesebene so zu adaptieren, dass ein jährliches Fixkontingent von 20 gewidmeten Studienplätzen zur Verfügung steht, die das Land Steiermark nach festgelegten Kriterien vergeben kann. - Anhebung des Strafrahmens bei Gewalt an Kindern und Frauen
Zahlreiche Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen, auch innerhalb dieser Altersgruppe, sowie das erschreckende Ausmaß an Gewalt gegenüber Frauen sorgen für großes Entsetzen und ein schwinden des Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Statistiken zeigen, dass die Steiermark im Bereich der Kriminalität gegen Frauen und Kinder betroffen ist. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, brachte und bringt die Landesregierung umfangreiche Präventions-, Schutz- und Hilfsmaßnahmen auf den Weg.
Neben einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsangebot und Präventionsarbeit ist aus der
Sicht der Steiermärkischen Landesregierung aus spezial- und generalpräventiven Gründen auch ein
höherer Strafrahmen für Gewalttäter unerlässlich. Die Steiermärkische Landesregierung tritt daher
dafür ein, die strafrechtlichen Normen bei Delikten gegen Leib, Leben sowie die sexuelle Integrität und Selbstbestimmtheit zu überprüfen und deren Strafrahmen zu erhöhen. - Flughafen Graz stärken
Der Flughafen Graz ist für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Südösterreich von grundlegender Bedeutung. Rund 5.000 Arbeitsplätze sind unmittelbar mit dem Standort verbunden. Zu jeder Million Euro Bruttowertschöpfung, die hierbei erwirtschaftet wird, kommen rund drei Millionen Euro an Wertschöpfung anderer Unternehmen hinzu. Die von der bisherigen Verkehrsministerin propagierte
Streichung der Flugverbindung Wien-Graz wäre für die steirische Wirtschaft ein herber Rückschlag
und hätte kaum positive Auswirkungen auf das Klima, da sich die Emissionen nur auf andere Verkehrsmittel und Verkehrsrouten verlagern würden.
Um den Flughafen Graz weiterhin als Tor zur Welt zu stärken, ist die Flugverbindung Graz-Wien von
essenzieller Bedeutung. Sie stellt auch sicher, dass die Passagiere das internationale Drehkreuz des
Flughafens Wien nutzen und nicht auf andere Standorte ausweichen. Die Landesregierung bekennt
sich daher dazu,
• die bestehenden Flugverbindung Graz-Wien, Graz-Frankfurt, Graz-München beizubehalten
• nach Möglichkeit neue Flugverbindungen wie etwa Graz-Stuttgart und Graz-Brüssel einzurichten
sowie
• die ursprünglich vorgesehene Koralmbahn-Haltestelle am Flughafen Graz zu realisieren.