Wenig Kritik an steirischer (Volks-)Kultur- und Kunstförderung
Der Landesrechnungshof überprüfte die Organisation und die Abwicklung der (Volks-)Kultur- und Kunstförderung durch das Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport. Die Prüfung umfasste überwiegend den Zeitraum von 2021 bis 2023.
Die (Volks-)Kultur- und Kunstförderung im Land verfolgt das Ziel, (volks-)kulturelle Tätigkeiten im Land zu fördern. Die Förderungstätigkeit erfolgt auf der Grundlage der Kulturstrategie 2030, des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 sowie von Richtlinien für einzelne Förderungsbereiche.
Die Kulturstrategie 2030 wurde während eines drei Jahre dauernden Prozesses mit über 600 Beteiligten der steirischen Kultur- und Kunstszene entwickelt. Ergänzend wurde auf der Strategie aufbauend ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dessen Inhalte wären zu priorisieren und hinsichtlich ihrer Eignungen, Wirkungen, Umsetzungspotenziale und Kosten zu evaluieren. Die Kosten für die Strategieentwicklung betrugen rund € 630.000. Rund € 517.000 davon entfielen auf zwei extern hinzugezogene Experten aus dem Kultur- und Kunstbereich. Eine nachvollziehbare (Kosten-)Abwägung zwischen dem Zukauf externer Beratungsleistungen und der Inanspruchnahme des Expertenwissens der Mitglieder des Kulturkuratoriums für die Erstellung der Kulturstrategie 2030 fand nicht statt. Für die weitere Umsetzung der Maßnahmen zur Strategie ist auf die vorhandene fachliche Expertise des Kulturkuratoriums zurückzugreifen.
Die Auszahlungen für Landes-Kultureinrichtungen betrugen zwischen 2020 und 2023 in Summe rund € 238 Mio., jene für Förderungen der Kunst, des kulturellen Erbes und der Volkskultur rund € 52 Mio. Die aus den Detailbudgets getätigten Auszahlungen überschritten aufgrund erhöhter Gesellschafterzuschüsse und Förderungen die budgetierten Summen nahezu jedes Jahr. Der Bedarf für Zuschüsse und Förderungen ist zukünftig anhand vergangenheits- und zukunftsbezogener Kennzahlen zu erheben und im Budget nachvollziehbar darzustellen.
Die Zielsetzungen einzelner Förderungsbereiche für die (Volks-)Kultur- und Kunstförderung waren allgemein formuliert und die verwendeten Kennzahlen rein quantitätsbezogen. Empfohlen wird, einen detaillierten Zielgehalt für einzelne Förderungsbereiche zu definieren. Zudem sind weitere Wirkungsparameter zu etablieren, um die Qualität und den durch die Förderungen generierten kulturell-gesellschaftlichen Mehrwert effizient messen zu können.
Der Prozess der Förderungsverwaltung, das Risikomanagement sowie die interne Kontrolle waren im Wesentlichen mängelfrei. Die Aktenprüfung ergab eine effiziente Abwicklung unter Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips und einer Funktionstrennung. Die umfangreichen Vollzugsunterlagen für die Förderungsabwicklung sind in ein gesamtheitliches Handbuch zu übertragen. Zudem wäre eine Zuständigkeitsrotation in der Förderungsverwaltung vorzusehen.
Die Prüfung der Wirkungsorientierung führte zu Empfehlungen in Bezug auf den Einsatz von Indikatoren (z. B. Fair Pay Gap, zweckgebundene Förderungsmittel, regionale Zuordnung). Zudem sollte der Umsetzungsfortschritt der Kulturstrategie 2030 in die Wirkungsangaben einfließen.